Reisen mit dem Wohnmobil liegen schon seit einiger Zeit voll im Trend. Zu den beliebtesten Reisezielen unter Wohnmobilisten gehört Frankreich, das für Urlauber mit Camper viel zu bieten hat. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Regeln zum Übernachten und Parken mit dem Wohnmobil in Frankreich zu werfen.
Bei den verschiedenen Regelungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Stellplätzen, Parkplätzen und Campingplätzen kann man schnell den Überblick verlieren… Um dir bei der Vorbereitung deiner nächsten Reise zu helfen, hat CaraMaps für dich die wichtigsten Regeln bezüglich des Parkens mit dem Wohnmobil in Frankreich zusammengefasst. Werfen wir zunächst einmal einen Blick auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für Wohnmobile gelten die folgenden Limits:
- 110 km/h auf den Autobahnen
- 100 km/h auf zweispurigen Schnellstraßen mit Fahrbahntrennung durch Mittelstreifen
- 80 km/h auf Landstraßen
- 50 km/h in Ortschaften und Siedlungen
Diese Grenzen gelten für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Der normale PKW-Führerschein genügt für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, darüber hinaus ist ein LKW-Führerschein erforderlich. Alle Reisenden, die mit dem Wohnmobil in Frankreich parken, sollten wissen, dass Wohnmobile drei verschiedenen Verordnungen unterliegen: dem Straßenverkehrsgesetz, dem allgemeinen Gesetzbuch der Gebietskörperschaften und dem Städtebaugesetz (laut Rundschreiben des Ministeriums vom 19. Oktober 2004).
1. Die französische Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) (Art. R.417-1 bis R.417-88)
In diesem Artikel wird das Wohnmobil wie jedes andere Fahrzeug behandelt und unterliegt den gängigen Verkehrsregeln.
2. Das Gesetzbuch der Kommunalverwaltungen (Art. L.2212-12, L.2213-2-2, L.2213-4)
Diese Artikel regeln das Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen. Es gibt kein Gesetz in Frankreich, das ein Wohnmobil dazu verpflichtet, die Nacht auf dem Campingplatz zu verbringen. Allerdings gilt ohne einen Hinweis, der die Parkdauer begrenzt, jedes Parken von mehr als sieben Tagen auf öffentlichen Straßen als missbräuchlich und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
3. Das Städtebaugesetzbuch (Code de l‘Urbanisme) (Art. R111-37, R.443 und folgende)
Die Artikel des französischen Code de l’urbanisme beziehen sich auf das Parken auf privatem Grund.
Was du über das Parken mit dem Wohnmobil in Frankreich wissen musst:
- Der Code de l’urbanisme betrachtet Wohnmobile als Wohnwagen (Art. R111-37).
- Behörden und Gemeinden können das Parken von Wohnmobilen in einer Gemeinde nicht generell verbieten.
- Ortsvorsteher können jedoch unter bestimmten Bedingungen (z. B. Gesundheitsrisiken) einen Teil des Gebiets für das Abstellen bestimmter Fahrzeugtypen verbieten.
- In diesem Fall muss der Gemeinderatsbeschluss die Motive und tatsächlichen und ernsthaften Gründe mitteilen.
- In Frankreich darf man mit dem Wohnmobil auf Plätzen, die nicht speziell für Wohnmobile vorgesehen sind, nur dann parken, wenn dort nicht ausgepackt wird (Stühle, Tische, Vorzelte, …).
- Wildcampen in geschützten Gebieten ist verboten (Beispiele: Meeresufer, Naturparks und Gärten, die unter Naturschutz stehen, in einem Umkreis von 200 Metern um Wasserentnahmestellen, …).
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